Oberlandesgericht weist Klage gegen LidlPlus ab

Nach Klagen des Verbraucherschutzes hat das Oberlandesgericht Baden-Württemberg heute entschieden, dass die LidlPlus App sich weiterhin als kostenlos bezeichnen darf.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte vorgebracht, dass eine App, die im Austausch für Rabatte, Coupons und Sonderaktionen persönliche Kundendaten fordert, nicht ohne Kosten ist.
Das Gericht beschloss, dass Daten nicht als Preis zu erachten sind, da sie keinen klaren Geldwert hätten. Ob der Verbraucherschutz das Thema in Revision an den Bundesgerichtshof bringt, ist noch unsicher.