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Zwischen 250.000 und 570.000 Arbeitsplätze werden nach neuesten Berechnungen durch den gesetzlichen Mindestlohn ab 1. Januar 2015 in Deutschland wegfallen. Das zeigen die Ergebnisse der aktuellen Simulationsstudie "Regionale und qualifikationsspezifische Auswirkungen des Mindestlohns - Folgenabschätzung und Korrekturbedarf" der Mindestlohnexperten Prof. Dr. Ronnie Schöb, Freie Universität Berlin, CESifo und ifo Dresden, und Prof. Dr. Andreas Knabe, Universität Magdeburg und CESifo, im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).Im Bereich der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung werden in Ostdeutschland bis zu elfmal mehr Stellen wegfallen als in Westdeutschland.
Die höchsten Arbeitsplatzverluste zeichnen sich in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und in Sachsen-Anhalt ab, mit Beschäftigungseinbußen von zum Teil über vier Prozent.
Brandenburg ist aufgrund seiner Nähe zu Berlin etwas besser gestellt als die anderen ostdeutschen Bundesländer; Berlin nimmt eine Mittelstellung zwischen alten und neuen Bundesländern ein. In den alten Bundesländern finden sich die höchsten Beschäftigungsverluste in Schleswig-Holstein. Die geringsten Verluste werden für die südlichen Bundesländer sowie das Saarland vorhergesagt.
Besonders hoch sind die prognostizierten Beschäftigungsverluste bei den geringfügig Beschäftigten. Im Osten Deutschlands wird voraussichtlich fast jeder vierte dieser Jobs wegfallen (24,9 Prozent in Sachsen-Anhalt, 21,8 Prozent in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern).
Die Wahrscheinlichkeit eines Jobverlusts hängt – neben regionalen Merkmalen – vor allem von individuellen Qualifikationen ab: „Bei den Hochschulabsolventen gibt es kaum einen Unterschied in der Betroffenheit zwischen Ost- und Westdeutschland, sie liegt für die Gesamtbeschäftigung je nach Modell nur zwischen 0,1 und 0,2 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten", so Schöb und Knabe.
Bei Personen ohne Berufsabschluss seien die erwarteten Beschäftigungsverluste im Osten allerdings deutlich höher als im Westen. „In Westdeutschland drohen 3 Prozent der Arbeitsplätze dieser Qualifikationsgruppe verloren zu gehen, in Ostdeutschland sogar 7,4 Prozent", so Schöb weiter.
„Der gesetzliche Mindestlohn wird vor allem jenen schaden, denen die Politik vorgibt zu helfen, nämlich Arbeitnehmern mit geringen Qualifikationen", sagt Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM. „Es wird in den nächsten Jahren darum gehen, die negativen Folgen zu begrenzen und weitere Regulierungen des Arbeitsmarktes zu verhindern."
Wollte der Staat die negativen Beschäftigungseffekte durch Lohnsubventionen ausgleichen, müsste er nach Berechnungen der Wissenschaftler dafür jährlich bis zu acht Milliarden Euro aufbringen.
In der Studie wurde außerdem berechnet, wie sich eine Anhebung der Mindestlohn-Altersgrenze auf 25 Jahre auswirken würde. Demnach könnten durch eine solche Maßnahme bis zu 110.000 Jugendliche ohne Ausbildung in ihren Beschäftigungsverhältnissen gehalten werden.
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