Baden-Württemberg führt als erstes Land elektronischen Akte ein
Mit der Ausstattung der letzten Amtsgerichte hat Baden-Württemberg die Einführung der elektronischen Akte abgeschlossen.
Das Bundesgesetz schreibt vor, dass alle Gerichte und Staatsanwaltschaften bis zum 1. Januar 2026 die elektronische Aktenführung fertigstellen müssen. Erstmals sind auch Strafsachen und Zwangsvollstreckungsverfahren vollständig digitalisiert. Mit dem Abschluss des Prozesses am 10. Dezember war Baden-Württemberg hierbei schneller als jedes andere Bundesland.