Landesregierung klagt vor Bundesverfassungsgericht
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Gemeinsam mit Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt hat Baden-Württemberg eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Die Richter sollen Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen. Die Klage sehe man als notwendiges letztes Mittel, um die verbriefte Hoheit der Länder bei der Krankenhausplanung gegen wiederholte Eingriffe des Gemeinsamen Bundesausschusses zu schützen, erklärte Gesundheitsminister Manne Lucha. Die Länder befürchten, dass die Mindestmengenvorgabe, die sich auf die stationäre Versorgung von Frühchen bezieht, zu Versorgungsengpässen führt.