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Justiz

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Bewährungsstrafe für ehemaligen Drogerie-König Anton Schlecker - Haft für Kinder Lars und Meike

Bewährungsstrafe im Schlecker-Prozess: Der bankrott gegangene, frühere Drogeriekönig Anton Schlecker muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Stuttgart verhängte gegen ihn zwei Jahre auf Bewährung. Haftstrafen dagegen für seine Kinder Lars und Meike.

Schlecker-Sohn Lars muss zwei Jahre und neun Monate in Haft, Tochter Meike zwei Jahre und acht Monate. Der Grund: Das Gericht war überzeugt, dass die Familie Geld aus dem Konzern gezogen hat, kurz bevor es zur Insolvenz kam. So sollten Gläubiger nicht an das Geld kommen.

Die Schlecker-Kinder ließen sich je dreieinhalb Millionen Euro auf private Konten überweisen. Das wertete die Anklage als Untreue.

Die Anton Schlecker e.K. hatte 2012 Insolvenz angemeldet. 25.000 Mitarbeiter wurden arbeitslos, darunter viele Verkäuferinnen in den Filialen. Konkurrenten wie dm und Rossmann hatten Schlecker den Rang abgelaufen, vor allem mit moderneren, großzügigeren Filialen.

Die SPD-Landesvorsitzende Leni Breymaier fordert nach dem Urteil im „Schlecker-Prozess" mehr Mitbestimmung: "Es kann nicht sein, dass ein eingetragener Kaufmann in der Spitze 50 000 Menschen beschäftigt, ohne jede demokratische Kontrolle eines Aufsichtsgremiums. Das müssen wir aus der Schlecker-Pleite lernen".


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