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Wahl 2016

Foto: Pixelio/RTF1/Montage
Super-Wahltag - Bürger wählen neuen Landtag

In Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt werden heute neue Landtage gewählt. Rund 7,7 Millionen Menschen sind in Baden-Württemberg aufgerufen, bis 18 Uhr ihr Kreuz zu machen. Ministerpräsident Kretschmann will die Koalition mit der SPD fortsetzen, die jedoch schwächelte in Umfragen. Unklar ist auch, ob CDU und FDP genügend Stimmen für eine schwarz-gelbe Koalition holen können.

In den Wahllokalen kann von 8:00 bis 18:00 Uhr gewählt werden. Nur in Gemeinden unter 1.000 Einwohnern kann eine kürzere Wahlzeit bestehen. Ab 18:00 Uhr wird das Wahlergebnis durch die Wahlvorstände ermittelt und festgestellt.

Landeswahlleiterin Christiane Friedrich appellierte an alle Wahlberechtigten in Baden-Württemberg, von ihrem staatsbürgerlichen Recht, ihrem Wahlrecht, Gebrauch zu machen und damit zu einer überzeugenden Wahlbeteiligung aktiv beizutragen. „Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer das Land Baden-Württemberg in den nächsten fünf Jahren repräsentiert und regiert." Für Briefwähler ist besonders wichtig, dass die Wahlbriefe rechtzeitig, spätestens am Wahlsonntag, 18:00 Uhr, bei derauf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse vorliegen. Denn nur dann zählt die Stimme mit.

So wird gewählt

Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen für die einzelnen Wahlkreise. Da in jedem der 70 Wahlkreise des Landes andere Wahlvorschläge eingereicht und zugelassen wurden, gibt es keinen landeseinheitlichen, sondern 70 unterschiedliche Stimmzettel. Es gibt bei der Landtagswahl auch keine Landeslisten von Parteien. Für die Wahl sind insgesamt 792 Wahlvorschläge der 22 Parteien und drei Einzelbewerber zugelassen worden.

Auf den Stimmzetteln sind die Parteien nach ihren Stimmenzahlen bei der letzten Landtagswahl, dann die weiteren Parteien in der alphabetischen Reihenfolge ihrer ausgeschriebenen Parteinamen und abschließend die Wahlvorschläge für Einzelbewerber aufgeführt. Die Wahlvorschläge sind landesweit einheitlich nummeriert.

In 186 landesweit ausgewählten Wahl- und Briefwahlbezirken mit mindestens 500 Wahlberechtigten bzw. Wählern wird wie bisher eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Erhoben werden die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, jeweils nach dem Alter und Geschlecht der Wahlberechtigten bzw. der Wähler. In den Auswahlbezirken darf nur mit Stimmzetteln gewählt werden, die zusätzlich zum Inhalt des „normalen" Stimmzettels einen Aufdruck über die Altersgruppe und das Geschlecht enthalten. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen, so die Landeswahlleiterin.

Wahlberechtigt sind nur Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Kein Wahlrecht besteht für im Ausland oder in einem anderen Bundesland, früher in Baden-Württemberg wohnhafte Personen. Auch Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind nicht wahlberechtigt. Daher sind in Baden-Württemberg lebende Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – anders als bei Europa- und Kommunalwahlen – bei der Landtagswahl nicht wahlberechtigt.

Jeder hat eine Stimme

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme, die für einen Wahlvorschlagabgegeben werden kann. Die Stimmabgabe erfasst auch einen von den Parteien nominierten Ersatzbewerber; dieser rückt bei einem späteren Ausscheiden des gewählten Erstbewerbers aus dem Landtag an dessen Stelle.

Der Wahlvorschlag, für den die Stimme abgegeben wird, darf nicht geändert werden, also auch nicht etwa durch Streichung von Personen. Es dürfen auch keine Vorbehalte oder beleidigende oder auf die Person der Wählerin oder des Wählers hinweisende Zusätze angefügt werden. Andernfalls ist die Stimme ungültig.

Das vorläufige amtliche Ergebnis der Landtagswahlwird am Abend des Wahltags von der Landeswahlleiterin auf der Grundlage der Meldungen der Kreiswahlleitungen ermittelt. Der Landeswahlausschuss stellt das endgültige Wahlergebnis am 30. März 2016 fest.

So werden die Sitze verteilt

Das Land ist in 70 Wahlkreise eingeteilt.

  • In jedem dieser 70 Wahlkreise ist die Bewerberin oder der Bewerber direkt gewählt, die oder der die meisten Stimmen erhalten hat (Erstausteilung, Direkt-mandat).

Der Landtag von Baden-Württemberg hat mindestens120 Sitze. Es müssenalso noch weitere Sitze zugeteilt werden. Dabei wird wie folgt verfahren:

  • Es wird nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers auf Landesebene berechnet, wie viele Sitze den einzelnen Parteien nach den von ihnen landesweit erreichten Stimmenzahlen zustehen. Dabei bleiben die Parteien unberücksichtigt, die weniger als 5 Prozent der im Land abgegebenengültigen Stimmen erreicht haben.
  • Die danach den einzelnen Parteien zustehenden Sitze werden nach dem Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers auf die Regierungsbezirke weiterverteilt im Verhältnis der Stimmenzahlen, die die Parteien dort erreicht haben.Diese Sitzzahlen werden mit den bei der Erstausteilung im Regierungsbezirkerlangten Sitzzahlen verglichen. Stehen den Parteien in den Regierungsbezirken danach noch weitere Sitze zu, werden sie den nicht direkt gewählten Bewerbern dieser Parteien in der Reihenfolge der von ihnen im Wahlkreis erreichten prozentualen Stimmenanteile zugeteilt (Zweitausteilung, Zweitmandat)
  • Hat eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Direktmandate erlangt, als ihr nach dem Stimmenanteil dort zustehen, so verbleiben ihr diese Mandate (Überhangmandate). Entspricht dabei das Verhältnis der Sitzzahlen der Parteien nicht mehr dem Verhältnis der Stimmenzahlen auf Regierungsbezirksebene, so werden den anderen Parteien weitere Sitze zugeteilt (Ausgleichsmandate), bis die Sitzverteilung wieder dem Stimmenanteil entspricht. Die Ausgleichsmandate werden an die Bewerber wie bei der Zweitausteilung vergeben.

Höhere Wahlbeteiligung 2011 eine Trendwende?

Neben einer unterdurchschnittlichen Wahlbeteiligung bei den Jüngeren, zeigt sich seit vielen Jahren ein Trend zu allgemein abnehmenden Beteiligungsquoten bei Landtagswahlen. Die Wahl zum 15. Landtag Baden‑Württembergs stellte hier jedoch eine deutliche Ausnahme dar. Nach mehr als 20 Jahren sinkender Wahlteilnahme konnte 2011 erstmals wieder eine steigende Wahlbeteiligung verzeichnet werden. Während 2006 lediglich 53,4 Prozent der wahlberechtigten Baden‑Württembergerinnen und Baden‑Württemberger die Möglichkeit zur Stimmenabgabe wahrnahmen, nutzten 2011 66,3 Prozent der Landesbevölkerung diese Gelegenheit.

Zwar blieb die Wahlbeteiligung damit immer noch deutlich hinter den Höchstwerten von 1972 (80 Prozent) und 1976 (75,5 Prozent) zurück, allerdings kann eine Steigerung von 12,9 Prozentpunkten dennoch als beachtlich angesehen werden. Betrachtet man darüber hinaus die Teilnahmequoten bei den letzten Landtagswahlen in anderen Bundesländern wird deutlich, dass die Wahl zum 15. Landtag von Baden‑Württemberg eine vergleichsweise hohe Wahlbeteiligung aufwies. Lediglich bei der Wahl zum hessischen Landtag am 22. September 2013 wurde mit 73,2 Prozent eine höhere Beteiligungsquote erreicht. Demgegenüber gaben in der Mehrheit der Bundesländer in den letzten fünf Jahren unter 60 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung ihre Stimme bei Landtagswahlen ab.


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