Bundesverfassungsgericht erklärt Verpackungssteuer für rechtmäßig

Seit drei Jahren erhebt die Stadt Tübingen inzwischen die Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in letzter Instanz entschieden: Die Verpackungssteuer ist rechtmäßig.
Das Gericht wies damit die Verfassungsbeschwerde eines Tübinger McDonald's-Restaurants zurück. Laut Oberbürgermeister Boris Palmer bestätige das Urteil des höchsten Gerichts in Deutschland, dass sich die Tübinger Hartnäckigkeit gelohnt habe.
Die Verpackungssteuer wirke, bringe Mehrweg-Lösungen voran und dränge die Müllflut im Stadtbild ganz wesentlich zurück, so das Stadtoberhaupt weiter. Laut einer städtischen Zwischenbilanz habe sich die Zahl der Gastronomen vervierfacht, die Speisen und Getränke in Mehrwegbehältern ausgeben.
Die Verpackungssteuer beträgt 50 Cent für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher oder Pommesschalen und 20 Cent für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie Strohhalme.