Berufungsurteil um verletzten Polizisten
In einem Berufungsverfahren hat das Landgericht Tübingen die Strafe gegen den heute 33-jährigen Mann abgemildert, der vor rund einem Jahr zwei Polizisten am Tübinger Hauptbahnhof angegriffen hatte.
Dabei war einer der Beamten so unglücklich mit dem Kopf auf die Gleise gestürzt, dass nur eine Notoperation ihn retten konnte. Die ursprüngliche Strafe lautete auf zwei Jahre und drei Monate Gefängnis.
Jetzt hat der geständige Täter zwei Jahre auf Bewährung bekommen, weil er sich bei seinem Opfer nicht nur entschuldigt, sondern diesem auch bereits über 10.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt hatte.