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Karlsruhe

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Bundesverfassungsgericht zum Bundeswahlrecht

Das neue Bundeswahlgesetz ist überwiegend verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschieden.

Geklagt hatten die bayerische Staatsregierung, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die Partei Die Linke. Sie wandten sich vor allem gegen zwei neue Regelungen.

Die erste betraf das Zweistimmendeckungsverfahren. Heißt: Wer seinen Wahlkreis gewinnt, kommt nicht automatisch in den Bundestag sondern nur dann, wenn es das Zweitstimmenergebnis der Partei zulässt. Diese Regelung ist nach den Karlsruher Richtern verfassungsgemäß.

Die zweite Regelung besagt: Parteien mit weniger als 5 Prozent der Stimmen kommen nicht in den Bundestag, auch dann nicht wenn sie mindestens drei Direktmandate erhalten haben. Diese harte 5%-Hürde ist laut Gericht verfassungswidrig und wurde gekippt. Nach dem Urteil gilt weiterhin: Parteien mit mindestens drei Direktmandaten ziehen in den Bundestag ein.


Nachrichten aus Bundesland und Landeshauptstadt

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Warnstreiks möglich: Tarifrunde im öffentlichen Dienst startet Am Freitag beginnen die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen. Die Gewerkschaft ver.di fordert für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten acht Prozent mehr Entgelt. Je nachdem, wie die erste Verhandlungsrunde verläuft, sind kommende Woche Warnstreiks möglich. Davon betroffen sind nicht nur Stadt- und Gemeindeverwaltungen, sondern auch kommunale Kliniken wie die Kreiskliniken Reutlingen und das Zollernalb Klinikum sowie Kindergärten.
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Bundesverfassungsgericht erklärt Verpackungssteuer für rechtmäßig Seit drei Jahren erhebt die Stadt Tübingen inzwischen die Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in letzter Instanz entschieden: Die Verpackungssteuer ist rechtmäßig.
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Toter bei Brand in Asylbewerberunterkunft Beim Brand in einer Unterkunft für Asylbewerber in Vaihingen/Enz ist ein 58-jähriger Bewohner ums Leben gekommen.

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