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Stuttgart-21-Proteste: Gericht will Wasserwerferprozess gegen Polizisten einstellen

Der Stuttgarter Wasserwerferprozess gegen zwei Polizeibeamte soll eingestellt werden. Die beiden Angeklagten sollen je 3000 Euro bezahlen. Sie stehen wegen fahrlässiger Körperverletzung am "schwarzen Donnerstag" vor Gericht, als Demonstranten teils schwer verletzt wurden.

Laut "Stuttgarter Zeitung" hat das die zuständige 18. Große Strafkammer am Landgericht Stuttgart den Verfahrensbeteiligten nach einer Zwischenberatung vorgeschlagen. Die Kammer lege dieser Entscheidung den Paragrafen 153a der Strafprozessordnung zugrunde, der eine Einstellung erlaubt, wenn die Schwere der Schuld als gering angesehen wird.

In dem Verfahren müssen sich zwei Polizeibeamte wegen fahrlässiger Körperverletzung beim Polizeieinsatz im Schlossgarten gegen Stuttgart-21-Gegner am 30. September 2010 verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, nicht eingeschritten zu sein, als Demonstranten vom scharfen Strahl des Wasserwerfers verletzt wurden - einige so schwer, dass sie bleibende Schäden an den Augen davontrugen. Fünf Verletzte treten in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Die beiden Beamten waren an jenem Tag, der als "schwarzer Donnerstag" bezeichnet wird, als Einsatzabschnittsleiter im Dienst.


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