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Agentur für Arbeit Reutlingen

Foto: RTF.1
SB-Meldepflicht bis 31. März

Arbeitgeber mit durchschnittlich 20 Mitarbeitern sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen.

Die Agentur für Arbeit Reutlingen weist nun darauf hin, dass jene Arbeitgeber ihre Beschäftigungsdaten bis spätestens zum 31.März 2023 der Agentur melden müssen. Diese Frist könne auch nicht verlängert werden.

Arbeitgeber die der Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, müssen eine sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen, diese kann von 140 bis 360 Euro im Monat variieren. Für die elektronische Meldung, können Betriebe die Homepage www.iw-elan.de nutzen.


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