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Reutlingen/Sonnenbühl-Undingen

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Landratsamt erteilt Genehmigung für die Windkraftanlagen auf dem Hohfleck

Mit Bescheid vom 29. Juli 2022 hat das Umweltschutzamt des Landratsamts Reutlingen die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windkraftanlagen auf dem Gebiet des „Hohfleck“ in Sonnenbühl-Undingen erteilt.

Nach der Aufhebung des Ablehnungsbescheids durch das Verwaltungsgericht Sigmaringen im Jahr 2019 und dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim zur Untätigkeitsklage im Juni 2022 musste erneut über den Antrag entschieden werden. Dazu waren vor allem weitere artenschutzfachliche Untersuchungen erforderlich. Insbesondere das Vorkommen des in diesem Gebiet heimischen Rotmilans war den Vorschriften entsprechend vertieft zu untersuchen und es mussten Maßnahmen zum Schutz dieser kollisionsgefährdeten Greifvogelart festgelegt werden.

Letztendlich konnte mit dem Vorschlag der Antragstellerin, während der Brutzeit des Rotmilans die Anlagen tagsüber abzuschalten, die Genehmigungsfähigkeit für die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlagen hergestellt werden. In Zukunft könnte diese pauschale Abschaltung durch die Verwendung eines kamerabasierten Abschaltsystems ersetzt werden. Dadurch müssten die Anlagen nur noch bei heranfliegenden Rotmilanen stillstehen. Die Antragstellerin hat nun drei Jahre Zeit, ihr Vorhaben umzusetzen.

Der Genehmigungsbescheid und die genehmigten Antragsunterlagen können ab Montag, 8. August 2022, für zwei Wochen in den Rathäusern der Gemeinden Sonnenbühl, Engstingen und Lichtenstein sowie beim Umweltschutzamt des Landratsamts Reutlingen eingesehen werden.


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