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Gottesdienste

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In geschlossenen Räumen muss FFP2-Maske getragen werden

In Eucharistiefeiern und anderen Gottesdiensten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, müssen Personen ab 18 Jahren FFP2-Masken oder vergleichbare Masken tragen. Das verlangt die kürzlich verabschiedete neue Corona-Verordnung des Landes für die Alarmstufe II, an der aufgrund der Omikon-Variante festgehalten wird.

Es muss sich in diesen Fällen um eine Atemschutzmaske handeln, die mindestens die Anforderungen des Standards FFP2 (DIN EN 149:2001) oder eines vergleichbaren Standards erfüllt und damit mindestens die gleiche Schutzwirkung aufweist wie etwa KN95, N95, KF94 oder KF95. Einfache medizinische Masken (,,OP-Masken") sind nicht mehr zugelassen.

Für Personen im Alter zwischen 6 und 18 Jahren gilt wie gehabt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Die Gemeinden versuchen, für eine Übergangszeit Besuchern von Gottesdiensten, die von der neuen Regelung überrascht wurden, eine FFP2-Maske zur Verfügung zu stellen, heißt es seitens der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Die Diözese findet die Einführung dieser Verpflichtung notwendig und sinnvoll, da FFP2-Masken im Vergleich zu einfacheren Masken die Ansteckungsgefahr stark reduzieren würden.

Neben dem nun verpflichtend gewordenen Tragen einer FFP2-Maske ab 18 Jahren in der Alarmstufe II, gehören so unter anderem das Einhalten eines Abstands von 1,5 Metern zwischen den Angehörigen unterschiedlicher Haushalte, das regelmäßige Desinfizieren, das Lüften, die Beschränkung des Gemeindegesangs auf wenige Lieder und die Beschränkung der Gottesdienstdauer auf eine Stunde zum Standard.

Alle derzeit in der Diözese Rottenburg-Stuttgart, und damit auch im Dekanat Rottenburg, der Katholischen Kirche im Kreis Tübingen, gelten Regelungen und Handlungsempfehlungen im Rahmen der Pandemie finden Sie hier: https://www.drs.de/dossiers/corona.html


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