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Baden-Württemberg

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Corona-Verordnung und Impfpflicht - Landesregierung zur aktuellen Lage

In der ersten Pressekonferenz des Jahres ging es natürlich um die aktuelle pandemische Lage im Land. Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Gesundheitsminister Manfred Lucha erklärten untere anderem, warum sie an den Maßnahmen der Alarmstufe II festhalten und wie es aktuell um die allgemeine Impfpflicht bestellt ist.

Festhalten an der Alarmstufe II

Dass die Alarmstufe II im Land, unabhängig von den Zahlen, beibehalten wird, stößt nicht überall auf Verständnis. In den sozialen Medien beispielsweise kritisieren Menschen die Beibehaltung der Maßnahmen und zweifeln an der Glaubwürdigkeit der Landesregierung.

Von Journalisten darauf angesprochen, erklärte der Ministerpräsident, warum gerade dieses Vorgehen alles andere als unglaubwürdig sei: „Es ist eine neue Mutante. Der bisherige Stufenplan bezieht sich logischerweise auf die Variante, die wir da hatten, die Delta-Variante. Es ist eine neue Mutante und man muss sehen, neue Mutanten, dass sind immer ganz neue Situationen. [...] Also es ist gerade glaubwürdig, weil es zeigt, dass wir nicht irgendeinen Schematismus anwenden und an dem stur festhalten, sondern wir richten uns immer nach den Fakten", so Kretschmann.

Die Alarmstufe II wird deshalb erst einmal bis zum ersten Februar verlängert, unabhängig von der Auslastung der Intensivbetten und der Hospitalisierungsinzidenz. Auch Gesundheitsminister Manne Lucha fände ein Auslaufen der aktuellen Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt unverantwortlich.

„Sie wissen, in der Vergangenheit hatten wir immer die Gegenläufigkeit, dass wir Maßnahmen hatten, deren Rechtswirkung sich wieder aufgelöst hat, aber wir haben das neue „Unheil"schon am Horizont gesehen, das machen wir dieses Mal nicht. Wir bleiben linear bei den Schutzmaßnahmen", erklärt der Gesundheitsminister.

Denn auch wenn mit der Omikron-Variante moderate Krankheitsverläufe zu erwarten seien, so Lucha, übe der Anstieg weiteren Druck auf das bereits überlastete Gesundheitssystem aus.

FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen

Neben der Verkürzung der Quarantäne-Regeln – wir berichteten – gilt ab dem morgigen Mittwoch auch eine Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder einer vergleichbaren Maske (beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken) für Personen ab 18 Jahren in Innenräumen.

Wann kommt die Impfpflicht?

Eine andere Pflicht lässt hingegen auf sich Warten: die allgemeine Impflicht. Und das obwohl sich 16 Ministerpräsidenten und der Kanzler für eine Impfpflicht ausgesprochen hätten, so Kretschmann.

„Und deswegen wünsche ich mir aufgrund dieser Klarheit, dass das zügig vonstattengeht. Wir haben da keine Zeit zu verlieren. Der Bundeskanzler hat das angemeldet auf Ende Februar, dass sehe ich als nicht mehr realistisch an", erklärt Kretschmann.

Menschen, die sich bis heute noch nicht geimpft haben, noch auf anderen Wegen zu erreichen, schließt der Ministerpräsident eher aus. Man habe bereits alles Mögliche versucht, so Kretschmann abschließend.

Weiternutzung der Luca-App?

Auch das Thema Luca-App kam am Dienstag auf den Tisch. Nachdem die Polizei in Rheinland-Pfalz auf Nutzerdaten der App für Ermittlungen zugegriffen hatte, hagelte es Kritik.

Gesundheitsminister Lucha betonte, dass es in der nächsten Woche zum Thema Luca-App eine allgemeine Anhörung und Überprüfung gebe, verteidigte aber die Weiternutzung der App. Die Corona-Warn-App als Alternative zu nutzen funktioniere nicht, so Lucha, da diese nicht personalisiert genutzt werden könne.


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