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Landkreis Reutlingen

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Nächtliche Ausgangssperren ab Sonntag

Für nicht genesene und nicht geimpfte Personen im Landkreis Reutlingen gelten ab heute Abend (05.12) nächtliche Ausgangsbeschränkungen.

Diese Personen dürfen von 21 bis 5 Uhr morgens die Wohnung oder das Haus nur noch aus triftigen Gründen verlassen – zum Beispiel zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit.

Grund ist der aktuelle Inzidenzwert. Die Corona-Verordung sieht Ausgangsbeschränkungen für Stadt- und Landkreise vor, wenn die 7-Tage-Inzidenz an zwei Tagen in Folge bei mindestens 500 liegt. Am Samstag lag die Inzidenz im Landkreis Reutlingen bei 506,4.

Sinkt die Inzidenz wieder unter 500 und das an fünf Tagen in Folge, wird die lokale Ausgangsbeschränkung wieder aufgehoben.


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