2G-Regel in Arbeitsagenturen
Die Arbeitsagenturen führen ab Donnerstag, den 25. November, bundesweit die 2G-Regel ein.
Das heißt, nur noch Geimpfte und Genesene dürfen zu einem persönlichen Gespräch vorbeikommen. Nicht-immunisierte Personen werden nur noch online oder telefonisch beraten.
Eine Kurzberatung und die persönliche Arbeitslosmeldung sind am Notfallschalter möglich.