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Baden-Württemberg

Foto: Europa-Park
Freizeitparks können ab 8. Juni landesweit öffnen

Ab Dienstag, dem 8. Juni 2021, können vor dem Hintergrund sinkender Inzidenzen und aufgrund des erfolgreich durchgeführten Modellprojekts im Europa-Park in Baden-Württemberg wieder alle Freizeitparks öffnen. Zugangsvoraussetzungen sind - wie beim entsprechenden Modellprojekt auch - die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises, der nicht älter als 24 Stunden ist.

„Wir sind froh, dass das Modellprojekt erfolgreich verlaufen ist und wir der Branche insgesamt nun Öffnungen ermöglichen können", sagte der Amtschef des Gesundheitsministeriums, Dr. Uwe Lahl, am Montag (7. Juni) in Stuttgart. „Weiterhin gilt, dass alle Menschen gefragt sind, Abstands- und Hygieneregeln konsequent einzuhalten." Dem Ministerium sei im Zusammenhang mit dem Modellprojekt im Europa-Park bislang kein nennenswertes Infektionsgeschehen bekannt geworden. Im Zeitraum des Modellprojekts wurden mehr als 1.000 Besucherinnen und Besucher befragt, eine weitere Befragung ist im Rahmen der engen wissenschaftlichen Begleitung des Projektes im Nachgang des Besuchs geplant.

„Das Modellprojekt hat gezeigt, dass die Öffnung von Freizeitparks mit Abstands- und Hygienekonzepten gut funktioniert. Gleichzeitig konnten mögliche Schwachstellen identifiziert werden", so Dr. Lahl. So sind insbesondere die Wartezeiten an den Hauptattraktionen und die damit verbundenen Menschenansammlungen eine große Herausforderung. Zudem kam der Zwischenbericht der wissenschaftlichen Begleitung zu dem Schluss, dass die Oberflächendesinfektion der Fahrgeschäfte aufgegeben werden kann, wenn dadurch kürzere Wartezeiten möglich sind und das Angebot an selbständigen Desinfektionsmöglichkeiten für Besucherinnen und Besucher insgesamt erhöht wird. Der Europa-Park hat hier bereits Maßnahmen ergriffen, um Abhilfe zu schaffen. So wurden weitere Hygieneangebote bereitgestellt und verstärkt Sicherheitspersonal an kritischen Stellen eingesetzt. So konnte am Ende eine bessere Steuerung der Besucherströme erreicht werden.

„Die Betreiberinnen und Betreiber von Freizeitparks sind nun aufgefordert, sich die Ergebnisse des Modellprojekts genau anzuschauen und in ihre individuellen Hygiene- und Schutzkonzepte einzubeziehen", so Amtschef Dr. Lahl.

Freizeitparks in Stadt- und Landkreisen, die bereits seit fünf Tagen unter einer Inzidenz von 35 liegen, können auf Grundlage der seit heute geltenden Corona-Verordnung des Landes unabhängig von der heute im Zusammenhang mit Freizeitparks getroffenen Entscheidung des Gesundheitsministeriums öffnen.


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