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Baden-Württemberg

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Ab heute neue Gruppe impfberechtigt

Ab heute sind in Baden-Württemberg auch alle Menschen mit Vorerkrankungen aus der dritten Prioritätsgruppe impfberechtigt.

Dazu gehören Menschen mit behandlungsfreien Krebserkrankungen, HIV, Rheuma- und Autoimmunerkrankungen, Herzerkrankungen sowie Asthma und Adipositas.

Ebenfalls impfberechtigt sind bis zu zwei Kontaktpersonen von Personen, die wegen den erwähnten Erkrankungen pflegebedürftig sind und Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen, die das sechzigste Lebensjahr überschritten haben.


Nachrichten aus Bundesland und Landeshauptstadt

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Luftreinhaltepläne fortgeschrieben Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne für die Städte Reutlingen und Tübingen fertiggestellt.
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IHK-Vollversammlung beschließt neue Wahlordnung Die Mitglieder der IHK können im nächsten Frühjahr, bei der Wahl der Vollversammlung traditionell per Brief oder erstmals auch digital abstimmen.
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Gedenkstein für Corona-Tote Auf dem Tübinger Bergfriedhof erinnert jetzt ein Gedenkstein an die Toten der Corona-Pandemie.

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