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Baden-Württemberg

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Lockdown verlängert - Kretschmann zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz

Gestern traf sich Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder, um sich über neue Corona-Maßnahmen zu beraten. Im Anschluss daran gab Ministerpräsident Kretschmann ein Statement dazu ab, was bei der Beratung besprochen wurde.

Bei den Bund- und Länder-Beratungen waren sich alle einig, dass aufgrund der neuen Virus-Mutationen der Lockdown verlängert werden muss. Dieser gilt nun bis zum 7. März. Bis dahin bleiben alle  bestehenden Maßnahmen und Beschränkungen weiter gültig. Davon sind auch die Kontaktbeschränkungen betroffen.

Weiterhin müssen alle Geschäfte und Einrichtungen, die gerade geschlossen sind, mindestens bis zum 7. März geschlossen bleiben. Eine Ausnahme für diese Regelung gibt es allerdings: Friseure dürfen ab dem 1. März wieder aufmachen.

Ähnliches gilt auch für Grundschulen und Kitas. Kretschmann will diese ab dem 22. Februar schrittweise öffnen. Dafür hat er bei einer heutigen Sondersitzung des Landtags einen genauen Fahrplan vorgestellt. Die Klassen sollen in Gruppen eingeteilt werden, die dann im Wechsel Präsenzunterricht haben. Außerdem sollen die Lehrkräfte und Erzieher virenfilternde Masken erhalten und in jeder Woche zwei Antigen-Schnelltests machen können.

An weiterführenden Schulen und Berufsschulen, mit Ausnahme der Abschlussklassen, gibt es weiterhin Distanzunterricht. Die Präsenzpflicht bleibt hierbei ausgesetzt.

Doch nicht nur für Grundschulen, Kitas und Friseure gibt es Öffnungsperspektiven. Die nächsten Schritte sollen bei einer stabilen Inzidenz von 35 erfolgen, so Kretschmann. Dort sollen dann der Einzelhandel, Museen, Galerien sowie die noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe geöffnet werden.

Zurzeit habe Baden-Württemberg die niedrigste Inzidenz aller deutschen Bundesländer, so Kretschmann weiter. Trotzdem dürfe man jetzt nicht nachlassen, denn sonst erhöhe sich das Risiko für eine dritte Welle.


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