Einschränkungen des Bewegungsradius auf 15 km
Bund und Länder haben sich auf weitere Einschränkungen bei der Bewegungsfreiheit geeinigt. Der Radius soll in Corona-Hotspots auf 15 Kilometer begrenzt werden.
So sollen in Landkreisen, die eine 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern haben, der Bewegungsradius verringert werden. Das heißt: Nur wer einen triftigen Grund habe, könne sich mehr als 15 km um seinen Wohnort herum aufhalten. Tagestouristische Ausflüge, wie sie wetterbedingt momentan an der Tagesordnung sind, seien explizit kein triftiger Grund.
Momentan hat der Landkreis Reutlingen eine 7-Tages-Inzidenz von 115, der Landkreis Tübingen 121,1 und der Zollernalbkreis 163,2 - so dass diese erweiterte Einschränkung die Menschen in unserer Region nicht beträfe.
Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 gibt es in Baden-Württemberg momentan nur drei: der Enzkreis mit 210, der Landkreis Pforzheim mit 244,5 und der Landkreis Tuttlingen mit 204, 6.
Alle neuen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern haben wir hier im Überblick!