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Deutschland

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Eltern erhalten Entschädigung bei Kita- und Schulschließungen

Eltern haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihre Kinder aus Gründen des Infektionsschutzes nicht in die Schule oder Kita können. Einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages hat der Bundesrat am 18. Dezember 2020 zugestimmt.

Die Regelung tritt in Kraft, wenn Eltern ihre Kinder aufgrund verlängerter Ferien oder ausgesetztem Präsenzunterricht zuhause betreuen müssen. Anspruchsberechtigt sind alle Eltern, deren Kinder das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und hilfebedürftig sind. Betroffene haben einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Verdienstausfalls. Dieser Anspruch gilt für maximal 20 Wochen.


Nachrichten aus Bundesland und Landeshauptstadt

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Was passiert am Tag der Arbeit in der Achalmstadt? In vielen Ländern in Europa ist er ein gesetzlicher Feiertag, gleichzeitig aber auch der Tag der Arbeiterbewegung: der 1. Mai. Vielerorts nutzen ihn deshalb unter anderem Gewerkschaften, um besonders auf sich aufmerksam zu machen - so auch in Reutlingen. In einer Woche ist es soweit und die Achalmstadt dieses Jahr zu erwarten hat, darüber hat der Deutsche Gewerkschaftsbund - zusammen mit Vertretern einiger Gewerkschaften - jetzt gesprochen.
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Erstes Konsulat Mit dem äthiopischen Honorarkonsulat hat Reutlingen seine erste diplomatische Vertretung.
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Zunehmende Gewalt an Schulen 2545 Straftaten gegenüber Schülern und Lehrern gab es im Jahr 2023 an baden-württembergischen Schulen - das sind 13,5 Prozent mehr als vor Corona.

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