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Lockdown-Übersicht

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Welche Geschäfte geschlossen sind, welche offen bleiben

Bis zum 10. Januar gilt ein harter, bundesweiter Lockdown. Unsere Übersicht zeigt genau, welche Geschäfte schließen müssen und welche offen bleiben.

Geöffnet bleiben trotz des Lockdowns folgende Geschäfte:

  • Lebensmittelmärkte
  • Wochenmärkte für Lebensmittel
  • Direktvermarkter von Lebensmitteln
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Getränkemärkte
  • Reformhäuser
  • Babyfachmärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Optiker
  • Hörgeräteakustiker
  • Tankstellen
  • Kfz-Werkstätten
  • Fahrradwerkstätten
  • Banken und Sparkassen
  • Poststellen
  • Reinigungen
  • Waschsalons
  • Zeitungsverkauf
  • Tierbedarfsmärkte
  • Futtermittelmärkte
  • Weihnachtsbaumverkauf
  • Großhandels 

Geschlossen bleiben vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 folgende Geschäfte:

  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege:
  • Friseursalons
  • Kosmetikstudios
  • Massagepraxen
  • Tattoo-Studios 
  • und ähnliche Betriebe 
Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.


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