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Baden-Württemberg

Foto:  Bild von Enrique Lopez Garre auf Pixabay
Neue Corona-Verordnung - Das ändert sich ab dem 30. September

Die baden-württembergische Landesregierung hat am 22. September 2020 Änderungen an der Corona-Verordnung des Landes beschlossen. Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung wird bis zum 30. November 2020 verlängert.

Unabhängig von der Laufzeit der Corona-Verordnung werden die Regelungen für Veranstaltungen und Betriebsverbote laufend im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen überprüft und gegebenenfalls umgehend angepasst. Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend aufgelistet:

Mund-Nasen-Bedeckung:

Ab 30. September 2020 gilt die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung

  • für Kundinnen und Kunden in Gaststätten, Restaurants und Bars, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden
  • in Freizeitparks und Vergnügungsstätten in geschlossenen Räumen und Wartebereichen
  • beim praktischen Fahr-, Boots- und Flugschulunterricht und bei den praktischen Prüfungen

Attestpflicht bei Befreiung von Maskenpflicht

Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, muss dies nun in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.

Zutritts und Teilnahmeverbot

Bei Verstoß gegen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbo

Weitere Änderungen

  • Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden bleiben weiterhin untersagt
  • Die Beschreibung der typischen Symptome einer COVID-19 Erkrankung wird an die neuesten Erkenntnisse des Robert Koch-Instituts angepasst.

www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung


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