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Reutlingen

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Rückzahlung von Corona-Hilfen?

Aufgrund der Krise erhielten etliche Unternehmen, Gewerbetreibende und Selbstständige Corona-Soforthilfen, um mögliche Liquiditätsengpässe zu überwinden.

Dieser Zuschuss muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden – es sei denn, er hat sich für den bewilligten Zeitraum als zu hoch erwiesen.

Dann müsse der Überschuss der L-Bank als Bewilligungsstelle unverzüglich mitgeteilt werden, so die IHK Reutlingen. Allen Förderempfängern wird daher geraten zu prüfen, ob Geld zurückzuzahlen ist.


Nachrichten aus Bundesland und Landeshauptstadt

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Innenminister Strobl warnt nach Anschlag vor Nachahmern Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl hat nach dem jüngsten Terroranschlag in Moskau vor Nachahmern auch in Deutschland gewarnt.
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Verkehrsunfallbilanz 2023 Die Zahl der Schwerverletzten durch Verkehrsunfälle ist in Baden-Württemberg im Jahr 2023 deutlich zurück gegangen.
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Mehrere hundert Waffen gesichert Im Rahmen einer Razzia bei einem gewerblichen Waffenhändler haben das Polizeipräsidium Konstanz und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg vor etwa zwei Wochen mehrere hundert Schusswaffen sowie Munition und Waffenteile sichergestellt.

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