Vor allem Einzelhandel und Gastgewerbe melden Kurzarbeit an
Rund 725.000 Betriebe haben bei den Agenturen für Arbeit Kurzarbeit angemeldet. Ein deutlicher Anstieg im Vergleich zur Vorwoche.
Die Zahl der Betriebe, die Kurzarbeit planen, ist gegenüber der Vorwoche um knapp 12 Prozent gestiegen. Das ergaben Sonderauswertungen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Anzeigen kommen aus nahezu allen Branchen. Schwerpunkte sind weiterhin der Einzelhandel und das Gastgewerbe. Für wie viele Personen insgesamt die Betriebe Kurzarbeit angemeldet haben, lässt sich anhand der Daten derzeit nicht ermitteln.
Inzwischen bearbeiten über 8.000 BA-Beschäftigte Kurzarbeitsanzeigen und rechnen Kurzarbeit ab. Das sind zehn Mal so viele wie in normalen Zeiten.
Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber ausgezahlt und danach abgerechnet
Wenn ein Betrieb nach vorheriger Anzeige in einem Monat tatsächlich Kurzarbeit durchführt, zahlt er neben dem Lohn für geleistete Arbeit auch das Kurzarbeitergeld an die Beschäftigten aus. Er sendet anschließend eine Abrechnungsliste jeden Beschäftigten an die Arbeitsagentur. Dafür hat er gesetzlich bis zu drei Monate Zeit.
Nachdem die Unterlagen eingegangen sind, werden diese geprüft und das Kurzarbeitergeld an das Unternehmen ausgezahlt. Wegen dieser nachträglichen Abrechnung liegen der BA die statistischen Daten zu tatsächlich realisierter Kurzarbeit erst nach einigen Wochen vor.