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Stuttgart

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Vorübergehende Einstellung des Flugbetriebs

Das Verkehrsministerium hat dem Flughafen Stuttgart mit Bescheid vom 2. April 2020 die Einstellung des Flugbetriebs vom 6. bis 22. April 2020 genehmigt. Damit kann der Flughafen die für den Zeitraum vom 23. April bis 17. Juni 2020 ohnehin vorgesehenen Bauarbeiten zur Teilsanierung der Start- und Landebahn vorzeitig beginnen.

Die Schließung des Flughafens für gut zwei Wochen ist eine Folge der derzeitigen Corona-Pandemie. Zum einen ist der Luftverkehr auch am Flughafen Stuttgart weitgehend zum Erliegen gekommen. Zum anderen besteht die Gefahr, dass die vorgesehenen Bauarbeiten angesichts der derzeitigen vielfältigen Beschränkungen im Interesse des Gesundheitsschutzes nicht rechtzeitig abgeschlossen werden können und der Flugbetrieb Ende Juni unplanmäßig eingestellt werden muss. Mit dem vorzeitigen Beginn der Bauarbeiten soll gewährleistet werden, dass der Flugbetrieb vom 18. Juni 2020 an wieder in vollem Umfang ohne jede Einschränkung möglich ist.

Ausgenommen von der Schließung sind Hubschrauber, für die es am Flughafen eigene Start- und Landestellen gibt. Deshalb sind etwa Flüge der Polizeihubschrauber weiterhin möglich. Dringende Flüge können während der Schließung über benachbarte Flughäfen, etwa den Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden, abgewickelt werden. Über diesen Flughafen ist auch die Versorgung der Bevölkerung mit eiliger Luftfracht u.a. für medizinische Produkte gewährleistet.

Ein Verkehrsflughafen muss als öffentliche Infrastruktur während den genehmigten Betriebszeiten seinen Nutzern grundsätzlich zur Verfügung stehen. Die zuständige Luftfahrtbehörde kann jedoch unter Abwägung der Interessen des Flughafens und seiner Nutzer einer Einschränkung der Betriebszeiten oder auch einer zeitlich befristeten Schließung etwa für die Durchführung von Bauarbeiten zustimmen. Von dieser Möglichkeit hat das Verkehrsministerium Gebrauch gemacht. Die Nutzer des Flughafens haben in der Anhörung ganz überwiegend Verständnis für das Vorhaben gezeigt.


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