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Baden-Württemberg

Foto: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Soforthilfe für Selbständige ab Mittwoch

Ab morgen haben Klein-Unternehmen und Solo-Selbständige die Möglichkeit, auf der Internetseite des Landeswirtschaftsministeriums Soforthilfen zu beantragen.

Laut der Vorlage können Solo-Selbständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten einmalig bis zu 9000 Euro erhalten, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten gibt es maximal 15 000 Euro. Unternehmen mit bis zu fünfzig Beschäftigten sollen bis zu 30 000 Euro bekommen – das erklärt Grünen-Abgeordneter Thomas Poreski in einer Pressemitteilung.

Anträge können ab morgen bei den Industrie- und Handelskammern vor Ort gestellt werden. Die L-Bank zahlt dann das Geld aus.

 

Infos:: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/


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