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Tübingen

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Schließung von Baulücken - Oberbürgermeister Palmer zum Baugebot

Laut einem Mietspiegel gehört Tübingen mittlerweile zu den zehn teuersten Städten in Deutschland. Oberbürgermeister Boris Palmer und sein Gemeinderat wollen das natürlich ändern. Doch um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, werden vor allem Grundstücke benötigt. Vergangenen Donnerstag beschloss der Tübinger Gemeinderat daher die Schließung von Baulücken - notfalls mit Zwang.

Die Situation in Tübingen ist schlimmer denn je – galt lange Zeit München als teuerste Stadt bundesweit, teilt sich die bayrische Hauptstadt mittlerweile Platz 6 im bundesweiten Ranking mit – ja, ausgerechnet Tübingen.

„Kein Trost ist, dass Stuttgart auf Platz 1 steht. Es betrifft also die Zentralregion Baden-Württembergs, weil wir wirtschaftlich erfolgreich sind, weil die Einkommen hoch sind, weil Menschen zuziehen. Und die negative Kehrseite ist eben ein explodierende Miet-Wohnungsmarkt, aber auch explodierender Kaufmarkt", erklärt Palmer.

Hausbesetzungen, wie in der Gartenstraße 7, zeigen, wie groß das Problem mittlerweile ist. Für Studenten ist Tübingen mittlerweile extrem teuer geworden. Palmer und der Tübinger Gemeinderat versuchen schon länger das Problem in den Griff zu bekommen. Alle Maßnahmen sind aber nicht sofort spürbar.

„Wir haben als Stadt versucht entgegenzusteuern soweit es geht. Der Gemeinderat hat sogar fast ein sozialistisch anmutendes Programm beschlossen, das bei Neubauten, 90% aller Mietwohnungen durch die Stadt preisreguliert sind. Und dass es ein Drittel Sozialwohnungen sein müssen. Das spürt man aber leider erst auf längere Sicht und wir müssen schon sagen, dass eine bedrohliche Situation entsteht, in der viele sich Tübingen nicht mehr leisten können, für Menschen die hier schon lange wohnen. Das ist sozialer Sprengstoff. Die Politik hat eben viel zu lange zugeschaut", so Palmer.

In der Gemeinderatssitzung am vergangenen Donnerstag wurde nun beschlossen, dass die Verwaltung der Stadt selbstständig Baugebots-Verfahren einleiten darf. Mit 26 zu zehn Stimmen wurde sich für das Baugebot ausgesprochen.

Wir fragen konkret nach: Müssen Grundstücksbesitzer denn jetzt Angst vor einer Enteignung haben?

„Es besteht überhaupt kein Grund zur Angst, denn das Gesetz hat ganz klare Regelungen.[...] Zuerst muss die Stadt ein Erörterungsverfahren durchführen. Dann kann sie ein Baugebot erlassen, wenn man sich weigert zu bauen. Nach dem Baugebot kommt aber erst mal noch eine weitere Zeit, in der man bauen kann. Tut man es dann nicht, gibt es ein Bußgeld. Und erst wenn man sich dann weiterhin dem widersetzen würde, auch nach mehrmaligen Bußgeldzahlungen, die im einzelnen 50.000 Euro betragen, dann würde eine Enteignung denkbar. Aber das wollen wir gar nicht. Wir wollen niemanden enteignen, wir wollen, dass die Grundstücke bebaut werden.

Palmer hofft auch eine Einigung mit den betroffenen Grundstücksbesitzern. Denn jemanden enteignen möchte er nur ungern. Die Gründe, warum Menschen ihr Grundstücke nicht bebauen wollen, könne er nachvollziehen, betont er. Dennoch ginge es am Ende darum, dass, während die einen aus gewissen Vorteilen ein leeres Grundstück behalten wollen, die anderen verzweifelt nach Wohnraum suchen würde. Und genau in solchen Fälle, sage die Verfassung ganz klar, was Vorrang habe, so Palmer.

550 solcher baureifer Grundstücke gäbe es in Tübingen, erklärt Palmer weiter. 240 davon befänden sich im Moment in solch einem Verfahren, wovon ein Drittel der Eigentümer bereits zugesagt habe, zu bauen. Ein weiteres Drittel würde sich allerdings komplett verweigern. Sollten sie das auch weiterhin tun, so Palmer, müsse er das Baugebots-Verfahren eröffnen.


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