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Tübingen / Berlin

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Rosemann begrüßt Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen

Der Vorsitzende der SPD-Landesgruppe Baden-Württemberg und stellvertretende Sprecher der AG Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Rosemann, begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen im Arbeitslosengeld II-Bezug.

So wurde heute beschlossen, dass Sanktionen über 30% des Arbeitslosengeldes II, oder auch bekannt als Hartz 4, verfassungswidrig seien. Laut Rosemann sei die Reform dieser Regelung längst überfällig gewesen.

Es dürfe keinen Sanktions-Automatismus mehr geben, sondern es müsse im individuellen Fall verhältnismäßig gehandelt werden, so Rosemann.Vor allem dürfe niemand in die Wohnungslosigkeit getrieben werden, betonte der Bundestagsabgeordnete in einer Pressemitteilung.


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