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Baden-Württemberg

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Gerichte 2.0 - elektronische Akte an den Arbeitsgerichten

Aktenberge sind an den Arbeitsgerichten im Land Baden-Württemberg zu einer Seltenheit geworden. Die Arbeitsgerichte sind nämlich die ersten, die ihre Akten vollständig digital bearbeiten. Sehr zur Freude des baden-württtembergischen Justizministers Guido Wolf, der auch gleich dem Arbeitsgericht Reutlingen einen Besuch abstattete.

So manch einer am Arbeitsgericht Reutlingen hat schon damit zu kämpfen, dass die Akten jetzt nur noch auf dem Bildschirm bearbeitet werden. Es fehle einfach dieses gute Gefühl, nach einem harten Arbeitstag auf einen Stapel Akten blicken zu können und sagen zu können: das habe ich heute alles geschafft.

Sowohl Justizminister Guido Wolf als auch die Mitarbeiter des Reutlinger Gerichtes zeigten sich dennoch erfreut über die Vorteile, die die neue Software bereithalte. Durch die digitalen Möglichkeiten könne man eben bessere Strukturen schaffen, erklärte der Justizminister.

Bei einer derartigen digitalen Neuerung stellt sich natürlich immer auch die Frage nach der Sicherheit. Schließlich möchte niemand, dass die sensiblen Daten, die bei Gericht bearbeitet werden, in die falschen Hände kommen. Sowohl Guido Wolf, als auch der Präsident des Landesgerichtes Eberhard Natter sind jedoch überzeugt davon, dass die Sicherheit gewährleistet ist.

Trotzdem stellt sich noch eine weitere Frage: Wenn jetzt einige Prozesse automatisch ablaufen, bedeutet das dann, dass Mitarbeiter des Arbeitsgerichtes ihre Stelle verlieren? Eberhard Natter kann hier beruhigen: er glaubt nicht, dass Personal eingespart werden wird.

Die elektronische Akte habe sich bewährt. Deshalb wollen die Verantwortlichen erreichen, dass sie bundesweit an allen Gerichten eingesetzt wird. Spätestens im Jahr 2026 soll es keine schweren Aktenstapel mehr geben.


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