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Frankreich nimmt nach Artikel 42.7 der Europäischen Verträge den Beistand der EU-Staaten in Anspruch. Das sagte Frankreichs Staatspräsident Hollande während seiner Rede heute in Versailles. Artikel 42.7 sehe vor: "Wenn ein Teil der Staatengemeinschaft angegriffen wird, dann stehen alle Europäischen Staaten in Solidarität und Beistand zusammen."
Artikel 42.7 der Europäischen Verträge heißt im Wortlaut:
"(7) Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt.
Die Verpflichtungen und die Zusammenarbeit in diesem Bereich bleiben im Einklang mit den im Rahmen der Nordatlantikvertrags-Organisation eingegangenen Verpflichtungen, die für die ihr angehörenden Staaten weiterhin das Fundament ihrer kollektiven Verteidigung und das Instrument für deren Verwirklichung ist."
Hollande hatte in seiner Rede vor beiden Kammern des französischen Parlaments im Schloss von Versailles weitreichende Forderungen gestellt: Hollande forderte eine "Revolution" in der französischen Fassung, die Regierung und Behörden umfangreiche Vollmachten im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus einräume.
Von der EU forderte er außerdem eine strikte "Kontrolle der EU-Außengrenzen". Hollande drohte, sonst würden in den Nationalstaaten "die Schlagbäume" heruntergehen, und die nationalen Grenzen würden wieder auferstehen.
Nach Einschätzung dieser Redaktion dürfte Hollandes Rede als "Versailler Rede" in die Geschichte Frankreichs eingehen und einen Wendepunkt in der Politik Frankreichs und der Europäischen Union markieren.
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