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Karlsruhe

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Verfassungsgericht bestätigt Streikverbot für Lehrer - Gewerkschaft begrüßt Urteil, Linke kritisiert

Lehrer dürfen auch weiterhin nicht streiken: Beamtenstatus und Streikrecht sind grundsätzlich nicht miteinander vereinbar. Das hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts heute in Karlsruhe entschieden. Die Gewerkschaft "dbb beamtenbund und tarifunion" hat die Entscheidung begrüßt. Die Linkspartei dagegen kritisiert das Urteil.

"Mit seiner Entscheidung hat das oberste deutsche Gericht unsere Rechtsauffassung zum Beamtenstatus einhundertprozentig bestätigt", sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach unmittelbar nach Bekanntgabe der Entscheidung in Karlsruhe. "Die Verfassung garantiert mit dem Berufsbeamtentum und seinen Grundsätzen in einem ausbalancierten Verhältnis von Rechten und Pflichten ganz bewusst einen streikfreien Raum, in dem eine ständige staatliche Aufgabenerledigung sichergestellt wird. Dazu steht der dbb uneingeschränkt. Verlässlichkeit und Neutralität der Leistungen des Staates sind in der Bundesrepublik Deutschland über den Beamtenstatus abgesichert. Nur dieser Status garantiert einen in wesentlichen Aufgabenfeldern streikfreien öffentlichen Dienst, auf den sich die Menschen Tag für Tag, rund um die Uhr und jahrein, jahraus verlassen können", so der dbb Chef.

Silberbach kritisierte erneut die Argumentation der Beschwerdeführer - vier verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer, die aufgrund ihrer Teilnahme an Streiks disziplinarrechtlich belangt worden waren -, ihnen werde mit dem Streikrecht ein Menschenrecht im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention genommen. "Gerade deshalb gibt es zwei Beschäftigtengruppen: Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes haben überall, das ist anders als vielfach in Europa, das volle Streikrecht. Beamte haben dafür ein anderes, aber ebenfalls in sich ausgewogenes System - etwa die Zusage vom Staat, dass dieser lebenslang die Verantwortung für ihre materielle Absicherung übernimmt. Auf diese Weise dient das Beamtenverhältnis dem Wohl des Landes und der Allgemeinheit, der Sicherung des Rechtsstaats und der Demokratie, und es steht vollkommen im Einklang mit europäischem Recht", machte Silberbach deutlich.

Auch Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, begrüßte das Urteil. "Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es erstens am Status des Berufsbeamtentums als einem Charakteristikum unserer Staatsorganisation nichts zu rütteln gibt, und dieser zweitens aufgrund seiner differenzierten Ausgestaltung nicht gegen europäisches Recht verstößt." Mit Blick auf die in Karlsruhe verhandelten Fälle streikender Lehrer sagte Schäfer: "Wer die Schulpflicht gesetzlich verankert, muss auch dafür sorgen, dass Unterricht stattfindet. Der Beamtenstatus und das ihm innewohnende Streikverbot für Lehrkräfte sind daher unabdingbar, da sind sich dbb und die unter seinem Dach organisierten Lehrergewerkschaften vollkommen einig. Schüler und Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass die Wissensvermittlung an Schulen jederzeit verlässlich stattfindet."

Die Bundestagsfraktion der Linken hat mit Kritik auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert, wonach auch weiterhin ein Streikverbot für beamtete Lehrer gilt. "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht nachvollziehbar", sagte Pascal Meiser, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Linksfraktion, der Düsseldorfer "Rheinischen Post". Dieser habe bereits vor zehn Jahren ein pauschales Streikverbot für Beamte eindeutig verneint. "Ich bin mir sicher, dass in dieser Sache das letzte Urteil noch nicht gefallen ist", sagte Meiser. Das generelle Streikverbot für Beamtinnen und Beamte bleibe ein Relikt aus der Kaiserzeit. "Wenn Beamtinnen und Beamte weiterhin vom Streikrecht ausgeschlossen werden, ist dies ein eklatanter Verstoß gegen die Grundrechte dieser Berufsgruppe, denn viele Beamtinnen und Beamte sind fernab von hoheitlichen Aufgaben tätig", so Meiser. In einigen Bereichen würden sie sogar gezielt als Streikbrecherinnen und Streikbrecher missbraucht.


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