Schleckerprozess: Staatsanwaltschaft legt keine Revision ein
Im Schleckerprozess legt die Staatsanwaltschaft keine Revision ein. Das Urteil des Landgerichts entspreche weitestgehend der Auffassung der Staatsanwaltschaft.
Während diese für Anton Schlecker zwar eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren gefordert hatte, hatte die Kammer eine Gesamtfreiheitsstrafe von nur 2 Jahren mit Bewährung und eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen verhängt. Diese Gesamtgeldstrafe entspreche aber wertungsmäßig dem zusätzlichen Jahr Freiheitsstrafe.