BWeins - Am Puls des Landes

Am Puls des Landes

Landtag in Stuttgart Plenarsitzung im Landtag Neues Schloss in Stuttgart Schlossplatz in Stuttgart

>> BWeins-Sendung in der Mediathek

Unfälle vor Gericht

Foto: RTF.1
Oberlandesgericht hält erstmals Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel für zulässig

Aufnahmen so genannter Dashcams, die an der Windschutzscheibe eigene Fahrten aufnehmen, können in Gerichtsverfahren als Beweismittel zugelassen werden. Die Entscheidung müssen die Richter im Einzelfall treffen. Dieses wegweisende Urteil hat das Oberlandesgericht Nürnberg im Streit um einen Unfall mit einem LKW auf der A5 bei Karlsruhe getroffen.

Hier war der Fahrer einer bayerischen Spedition von einem Auto überholt worden, das dann plötzlich abbremste. Der Laster bremste und wich aus, erwischte aber das Auto noch am Heck. Problem: Der Autofahrer behauptete später, er habe wegen des Verkehrs abbremsen müssen, der LKW hinter ihm sei zu schnell gewesen und habe zu wenig Abstand gehalten. Die Straße vor dem Auto war aber frei.

Die Spedition hatte eine Dashcam im LKW verbaut, und die zeigte die reale Situation. Bereits das örtliche Landgericht hatte - wie schon andere Landgerichte - die Aufnahmen als verwertbar eingestuft. Der Autofahrer wehrte sich mit seinem Anwalt bis hin zum Oberlandesgericht Nürnberg. Das hat nun als erstes OLG in Deutschland zu dieser Frage entschieden.

Das Oberlandesgericht Nürnberg befand in einem wegweisenden Urteil: Über die Zulässigkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel ist in jedem Einzelfall zu entscheiden. Das Landgericht habe die Aufnahmen zurecht zur Grundlage seines Urteils gemacht. 

Ein Verwertungsverbot sah das Oberlandesgericht nicht. Einerseits wolle der Autofahrer nicht gefilmt werden, andererseits wolle die Spedition nicht zu unrecht beschuldigt werden. Letzteres gewichtete das Oberlandesgericht höher. 

Das Interesse des Dashcam-Fahrers an einem effektiven Rechtsschutz und sein Anspruch auf rechtliches Gehör überwiege in diesem Fall das Interesse des Unfallgegners an dessen Persönlichkeitsrecht insbesondere dann, wenn andere zuverlässige Beweismittel nicht zur Verfügung stünden.


Nachrichten aus Bundesland und Landeshauptstadt

Foto: RTF.1
Was passiert am Tag der Arbeit in der Achalmstadt? In vielen Ländern in Europa ist er ein gesetzlicher Feiertag, gleichzeitig aber auch der Tag der Arbeiterbewegung: der 1. Mai. Vielerorts nutzen ihn deshalb unter anderem Gewerkschaften, um besonders auf sich aufmerksam zu machen - so auch in Reutlingen. In einer Woche ist es soweit und die Achalmstadt dieses Jahr zu erwarten hat, darüber hat der Deutsche Gewerkschaftsbund - zusammen mit Vertretern einiger Gewerkschaften - jetzt gesprochen.
Foto: RTF.1
Erstes Konsulat Mit dem äthiopischen Honorarkonsulat hat Reutlingen seine erste diplomatische Vertretung.
Foto: Bild von Tom und Nicki Löschner auf Pixabay
Zunehmende Gewalt an Schulen 2545 Straftaten gegenüber Schülern und Lehrern gab es im Jahr 2023 an baden-württembergischen Schulen - das sind 13,5 Prozent mehr als vor Corona.

Werbung:

Weitere Meldungen