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Engstingen-Haid

Foto: RTF.1
"Mangelhafte Kommunikation": Geschädigte des Biogasanlagenunfalls kritisieren Schweigen des Betreibers

Im Fall der am Montag bekannt gewordenen Absage der SV-Versicherung, die Schäden für den Unfall mit Gärsubstrat in Engstingen-Haid zu übernehmen, beklagen jetzt Betroffene ein mangelhaftes Kommunikationsverhalten des Betreibers.

Im Fall der von RTF.1 am Montag erstmals öffentlich gemachten Absage der SV-Versicherung, die Regulierung der Schäden durch ausgetretenes Gülle-Substrat der Biogasanlage der Firma BIGA im Engstinger Gewerbepark-Haid zu übernehmen, gibt es jetzt erste Äußerungen von Betroffenen. Dabei waren rund 1,5 Millionen Liter in angrenzende Gebäude und ins Erdreich gelaufen und hatten dort schwere Schäden angerichtet.

Ralf Stoll ,der in einem von dem Substrat gefluteten Gebäude für seinen Arbeitgeber Lagerräume verwaltet, schätzt seinen Schaden auf rund 25 000 Euro. Besonders ärgert ihn, dass sich die BIGA bis zum heutigen Tag nicht mit den Geschädigten in Verbindung gesetzt habe, so Stoll heute morgen telefonisch auf RTF:1-Nachfrage. Er sei von der SV-Versicherung telefonisch darüber informiert worden, dass kein Versicherungsschutz bestehe. Warum das so ist, sei nicht beantwortet worden.

Das Reutlinger Landratsamt hatte am 12. Januar als zuständige Aufsichtsbehörde nach dem Vorfall darauf hingewiesen, dass es auf Grund baulicher Mängel keine gültige Genehmigung zum Betrieb der Anlage gegeben habe. Entsprechende strafrechtliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Tübingen sind indessen noch nicht abgeschlossen.Nach jetzigem Stand der Dinge müssen die Geschädigten ihre Forderungen deshalb direkt gegenüber der BIGA geltend machen. Hier stünde dann ein wohl langwieriges Verfahren bevor.

Der Engstinger Bürgermeister Mario Storz, der auch Vorsitzender des Zweckverband Gewerbepark Haid ist, hat, wie berichtet, in einer Email am Montag an die rund 15 Geschädigten zu gemeinsamem Handeln aufgerufen. Man werde versuchen auf die Firma BIGA zuzugehen, um Lösungen zu finden. Gleichzeitig müsse man rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.Für einige der geschädigten kleineren Gewerbetreibenden könnte die derzeitige Situation die wirtschaftliche Existenz gefährden.

Indessen hat das Landratsamt auf RTF.1-Nachfrage bekannt gegeben, dass es vom Kreis keine Überbrückungshilfen geben wird.


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