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NPD-Verbot erneut gescheitert: Land will Beobachtung trotzdem unvermindert fortsetzen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute nicht zu seinem schärfsten Schwert gegriffen. Zum zweiten Mal ist ein Verbotsantrag gegen die rechtsextreme NPD gescheitert. Die schwarz-grüne Landesregierung will aber trotzdem am bisherigen Kurs festhalten, die Partei schärfstens durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Für Ministerpräsident Winfried Kretschmann ist das Scheitern des Verbots eine Niederlage.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat gesprochen. Zum zweiten Mal ist ein Verbotsantrag des Bundesrats gegen die NPD abgelehnt worden. Zwar sei verfolge die Partei eindeutig verfassungsfeindliche Ziele, sei rassistisch, antisemitisch, völkisch und vertrete eine Weltanschauung die eng an den Nationalsozialismus angelehnt sei. Sie sei aber wegen ihrer minimalen realen politischen Bedeutung und Schlagkraft keine Bedrohung für die freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Für Ministerpräsident Winfried Kretschmann ist das Urteil eine Niederlage. Er hatte im Bundesrat als Mitinitiator ein zweites Verbotsverfahren auf den Weg gebracht – gegen eine sich enthaltende Bundesregierung: Am Urteil sieht Kretschmann trotzdem Positives: das BVG habe immerhin "festgestellt, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist". 

Erstaunt ist Kretschmann hingegen über das  in Karlsruhe herausgehobene Argument. warum die NPD trotzdem nicht verboten werde: Dass dieser die politische Schlagkraft fehle, ihre Ziele auch erfolgreich umzusetzen. Kretschmann weist darauf hin, dass beim Verbot der damals ebenfalls politisch marginalen  KPD in den 50er Jahren das BVG noch anders entschieden hatte. Dass das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung  ändern werde, davon habe der das Verfahren initiierende Bundesrat zunächst nicht ausgehen können. Gerichtsschelte, aber verbiete sich.

Die jetzt erstmals konkret festgestellte Verfassungsfeindlichkeit der NPD und ihrer Ziele nimmt auch Innenminister Thomas Strobl, CDU, als positiv aus dem Urteil mit. Da sei von einer Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus die Rede. Davon, dass die Partei antidemokratisch, rassistisch, antisemitisch sei. Das decke sich mit der Erkentnis der Landesbehörden. Einen Kurswechsel des Landes gegenüber der NDP hinsichtlich  schärfster verfassungschutzlicher Beobachtung, so Strobl, werde es deshalb  nicht geben.

Strobl hatte bei als damaliger bei Bundesinnen-Staatssekretär der äußerst verfahrensskeptischen Bundesregierung angehört: Er habe bereits bei den vergangenen beiden Verbotsverfahren."zu Sorgfalt geraten. Und ich persönlich wäre dankbar, wenn wir uns für ein weiteres Verbotsverfahren sehr viel Zeit nehmen würden. Gut gemeint ist häufig nicht gut gemacht", so Strobl.

Die NPD sei zwar derzeit bundes- wie landespolitisch  in einem organisatorisch und finanziellen Zerfallsprozess. Trotzdem bleibe sie eine gefährliche Partei. Dass sie derzeit politisch unbedeutend sei, könne sich ändern. Darauf hatte auch das Bundesverfassungsgericht abgehoben. Ein dritter Antrag, so das Gericht, könne in einer neuen Lage  jederzeit gestellt werden.


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