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Rauschgift Falldatei - Linke: Wer ist für Behebung von Datenschutzmängeln zuständig?

Mit der "Falldatei Rauschgift" (FDR) befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage im Bundestag. Wie die Fraktion darin ausführt, handelt es sich bei der FDR um eine bundesweite Verbunddatei, in der Polizeibehörden aus Bund und Ländern personenbezogene Daten speichern. Datenschutzbehörden der Länder und des Bundes hätten die Speicherung von Daten zum Teil ohne ausreichende Begründung kritisiert. Die Linken wollen wissen, wer für die Behebung der Datenschutz-Mängel zuständig ist.

Den Linken zufolge dürften nur Straftaten mit länderübergreifender oder erheblicher Bedrohung gespeichert werden, um zukünftige Ermittlungen im Betäubungsmittelbereich zu erleichtern.Nach einer unabhängigen Datenschutzkontrolle kritisierten Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder der Fraktion zufolge "die rechtswidrige Speicherung von personenbezogenen Daten" in der FDR.

"Die Datenschutzbehörden kritisieren, dass die Speicherung von Daten zum Teil ohne ausreichende Begründung stattfand", heißt es in der Vorlage weiter. Außerdem seien in der FDR "rechtswidrig auch Bagatelldelikte gespeichert worden, wie der Besitz und Konsum eines einzelnen Joints". Zudem seien Personen gespeichert worden, bei denen kein hinreichender polizeilicher Tatverdacht festzustellen war.

Wissen wollen die Abgeordneten, wer "für die Behebung der datenschutzrechtlichen Mängel in der FDR" zuständig ist. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, inwiefern die Bundesregierung bestätigen kann, dass personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem "Konsum eines Joints" als Bagatelldelikt aufgelistet wurden. [ (hib/STO) / KM ]


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