BWeins - Am Puls des Landes

Am Puls des Landes

Landtag in Stuttgart Plenarsitzung im Landtag Neues Schloss in Stuttgart Schlossplatz in Stuttgart

>> BWeins-Sendung in der Mediathek

Tübingen-Pfrondorf

Foto: RTF.1
Spatenstich für neues Feuerwehrhaus gesetzt: Auch neues Gewerbegebiet Gänsäcker wird erschlossen

In Tübingen-Pfrondorf ist der erste Spatenstich für ein neues Feuerwehrhaus gesetzt worden. In Anwesenheit von Tübingens Erster Bürgermeisterin Christine Arbogast wurde damit mit der Umsetzung einer Vereinbarung begonnen, die bereits im Eingliederungsvertrag von 1971 vereinbart worden war.

Der neue Bau ist nötig, weil die bestehende Feuerwehrgarage weder baulich, räumlich noch funktionanal den heutigen feuerwehrtechnischen Erfordnernissen enspricht. Wo jetzt noch ausschließlich Erde zu sehen ist, soll einmal eine Fahrzeughalle mit Stellplätzen für zwei Einsatzfahrzeuge und zwei Abrollbehälter entstehen. Dazu kommt unter anderem ein Verwaltungstrakt mit einem Schulungsraum, einem Funkraum und ein Jugendraum. Auf dem Dach soll eine Photovoltaik-Anlage installiert werden.

Der rund 1,35 Millionen Euro teure Neubau, für den bereits jetzt eine Gedenktafel existiert, soll im Frühsommer 2017 fertiggestellt werden. Das Land schießt eine Förderung in Höhe von 175 000 Euro zu.

Mit dem Neubau beginnt zugleich auch die Erschließung des neuen Gewerbegebiets Gänsäcker.


Nachrichten aus Bundesland und Landeshauptstadt

Foto: RTF.1
Kreissparkasse bilanziert Geschäftsjahr 2023 in neuen Räumlichkeiten Viele Herausforderungen und schwierige Rahmenbedingungen habe das Jahr 2023 für die Kreissparkasse Reutlingen mit sich gebracht - sowohl politisch als auch gesellschaftlich. Das geht aus der Geschäftsentwicklung des letzten Jahres hervor, über die die KSK jetzt gesprochen hat. Doch es gebe auch erfreuliche Entwicklungen, zu denen unter anderem ein Umzug gehört.
Foto: Pixabay.com
Tatverdächtiger festgenommen Nach dem gewaltsamen Tod einer 69-Jährigen in Waldbronn hat die Polizei jetzt einen 39-jährigen Tatverdächtigen festgenommen.
Foto: RTF.1
Urteil im Raser-Prozess Neun Jahre Haft nach Jugendstrafrecht, wegen Mordes - so lautet das Urteil des Landgerichts Heilbronn gegen den 21-jährigen Angeklagten im sogenannten Raser-Prozess.

Werbung:

Weitere Meldungen