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Brexit-Vorsprung uneinholbar - Nach Auszählung von 94% der Stimmen: 51,8% stimmen für Austritt

Glühbirnen-Verbot, Vierfach-Toaster-Verbot, die EU auf dem Weg zu einem bürokratischen Super-,Regulierungs- und Bevormundungs-Staat: Davon haben die Briten mehrheitlich offensichtlich genug: Beim Referendum über den BREXIT, dem Austritt Groß-Britanniens aus der EU, liegen die Brexit-Anhänger vorne: 51,8% stimmten für den Austritt aus der EU. Über 90% der Stimmen und 377 der 382 Wahlkreise sind bereits ausgezählt. Britischen Medien zufolg ist der Vorsprung mittlerweile uneinholbar.

Mit 51,8% für und 48,2% gegen einen Brexit liegen die Bewfürworter eines EU-Austritts uneinholbar vorne. Das melden BBC und Sky. Die Wahlbeteiligung lag höher als bei der letzten Parlamentswahl. Bis zuletzt hatte der Kampf um die Wählerstimmen heftig getobt. BREXIT-Befürworter und BREXIT-Gegner hatten in den Meinungs-Umfragen abwechselnd die Nase vorn.

Zustimmung und Ablehnung sind offensichtlich ungleich über die einzelnen Gebiete von Groß-Britannien verteilt: So lagen in England die Austritts-Befürworter vorne. In Schottland und Nord-Irland liegen die Befürworter eines Verbleibs vorne.

Sollte sich das Votum für einen Brexit bestätigen, müsste noch das Parlament zustimmen - oder auch nicht. Ob sich die Parlamentarier allerdings über das Votum ihrer Bürger hinwegsetzen können, ist allerdings fraglich.

Ein Austritt Groß-Britanniens würde sich über mehrere Jahre hinziehen: Die Zeit wird gebraucht, um alle Aspekte eines Austritts zu regeln, sowie die zukünftigen Beziehungen zwischen Groß-Britannien und der EU, vertraglich zu verhandeln.

Zu erwarten ist für Groß-Britannien eine ähnliche juristische Situation wie in der Schweiz: Obwohl kein EU-Mitglied, passt die Schweiz seit Jahren die Schweizer Gesetzgebung in wichtigen Politik-Feldern an die EU-Gesetzgebung an. Damit soll die Schweizer Gesetzgebung in Sachen Wirtschaft und Waren kompatibel zur EU-Gesetzgebung gehalten werden: Insbesonders, damit der Handel und der Warenverkehr zwischen Schweiz und EU reibungslos und ohne Handelshemmnisse funktionier.

Ein ähnliches Szenario ist auch für Groß-Britannien zu erwarten. Ebenfalls zu erwarten ist allerdings, dass Groß-Britannien bereits vorhandene, EU-konforme Gesetze rückabwickeln wird. Dabei wird es sich vor allem um solche Gesetze handeln, die - aus Sicht der britischen EU-Gegner - im Übermaß in die persönliche Lebensgestaltung und Entscheidungsfreiheit der Bürger eingreifen: Gut möglich, dass quecksilberfreie Glübirnen, Vierfach-Toaster und Turbo-Staubsauger in Groß-Britannien bald wieder erlaubt sind.

Jenseits von allem Wahlkampfgetöse -  es werde keine Sonderrreglungen für Groß-Britannien geben - das im Vorfeld des BREXIT-Wahlkampfes zu hören war, wird die EU nun, nach dem Wahlkampf, ganz selbstverständlich alles daran setzen, den Warenverkehr zwischen der EU und Groß-Britannien durch Sonderregelungen möglichst reibungslos zu regeln: Denn die wirtschaftlichen Interessen wiegen für die EU viel zu schwer, als dass man sich in Brüssel eine "Beleidgte-Leberwurst-Politik" leisten könnte. Und für Groß-Britannien gilt umgekehrt genau dasselbe.

Die politischen Konsequenzen des Brexits innerhalb der EU sind noch unklar. Wird die Entwicklung hin zum EU-Super- und Bevormundungsstaat beschleunigt, nachdem mit dem Austritt Groß--Britanniens eine der schärfsten kritischen Stimmen verstummen wird? Oder wird die EU-Kommission nun bemüht sein, keine Politik mehr zu betreiben, die von großen Teilen der Bevölkerung als Bevormundung empfunden wird?

Immerhin soll es von der EU-Kommission um Juncker im Vorfeld des Brexit eine klare Anweisung an den EU-Beamten apparat gegeben haben, keinerlei weitere regulatorische Maßnahmen in Angriff zu nehmen, welche die BREXIT-Befürworter stärken könnten.

Wertet man den Austritt eines solch wichtigen, zentralen Landes die Groß-Britannien nach über 40 Jahren Mitgliedschaft als gewaltiges Mißtrauensvotum eines ganzen Volkes gegen die EU, oder vielmehr gegen die Variante der "Junkers-EU" an, so stünde jetzt der Rücktritt der EU-Kommission an.

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